Lieber
Lothar,
habe ein Schreiben gefunden, datiert mit 03.08.1973 nachfolgenden Inhalts:
Urk.674 Mai 18
Bei 0.Dobenecker,
Regesta
diplomatica
necnon
epistolaria
historiae
Thuringia,
Bd.1(ca. 500-1152), Jena 1896 wird unter Nr. 246 die Urkunde. 874 Mai 18
erwähnt, nach der K. Ludwig die in seiner und der Fürsten Gegenwart zugunsten
des Klosters Fulda getroffene Entscheidung über die zwischen Fulda und dem
Erzbischof Liutbert
von Mainz streitigen Zehnten in Thüringen und anderen Landschaften bestätigt. In
dieser Urkunde wird Zotteistedt
als Zotanestat
erwähnt.
Schon
Dobecker
bezeichnete in seinem Kommentar zu dieser Urkunde diese als ein „angebliches
Original".
Die neueren Untersuchungen bei
P.Kehr
bezüglich der Urkunden der deutschen Karolinger. Bd. 1: Die Urkunden Ludwigs
des Deutschen, Karlsmanns und Ludwig des Jüngeren Berlin 134 (Monumenta
Germaniae
Historica Diplomata
1) haben für diese Urkunde, die in eben erwähnten Werk unter Nr.185 angezeigt
ist, nicht nur bestätigt, dass sie unecht
ist, sondern festgestellt, dass dieser
Vorgang in das Jahr 876 zu datieren ist. Dieses unechte angebliche
Originaldiplom aus der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts befindet sich neben
weiteren späteren Abschriften im Staatsarchiv Marburg.
Für den Vorgang:
Vor Ludwig und seinen Großen wird der Streit
zwischen dem Erzbischof Liutbert
von Mainz und dem Abt. Sigihard
von Fulda über die Zehnten in Thüringen zugunsten des Klosters geschlichtet. In
Ingelheim 876 Mai 18 (mit Erwähnung
Zottelstedts),
das ist in einer Aufzeichnung aus der Mitte des 10. Jahrhunderts sowie ein etwas
jüngeres Exemplar im Staatsarchiv Marburg überliefert.
Zweck
der Fälschung:
·
874
Mai 18
O.Dobenecker,
I, 246 (s, oben und die Feststellung, dass es statt 874 richtigerweise 876
heißen muss)
· 876 Mai 18 P . Kehr 185 (s. Oben )
Zweck der Fälschung war es neben der oben erwähnten überlieferten Aufzeichnung des 10.Jahrhunderts über die Ingelheimer Verhandlung (P.KehrI, 170) von 876 auch ein richtiges königliches Diplom vorweisen zu können, das der Fälscher aus verschiedenen Vorlagen zusammenstellte, indem er das Hauptstück aus der erwähnten Aufzeichnung entlehnte.
Auf Grund. dieser Forschungsergebnisse kann nicht mehr das Jahr 074 sondern muss das Jahr 876 als das Jahr der .ersten Erwähnung des Ortes Zottelstedt herangezogen werden, wobei jedoch dafür keine Originalüberlieferung aus dem Jahr 876 selbst vorliegt , sondern eine spätere Aufzeichnung aus der Mitte des 10.Jahrhunderts bzw. etwas jünger.
Hier zu den
Zottelstedt-Seiten im
Regesta
diplomatica necnon
epistolaria historiae
Thuringia,
Bd.1